Berufsunfähigkeit - das unterschätzte Risiko
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist - neben der privaten Haftpflicht - die wichtigste Versicherung überhaupt, meinen Verbraucherexperten.
Da verwundert es Verbraucherexperten immer wieder, das diese Absicherung so unterschätzt oder nicht ernst genommen wird. Gerade junge Menschen in der Ausbildung oder im Studium, beschäftigen sich nach Angabe von Verbraucherschützern und Finanzexperten viel zu selten oder garnicht mit den Auswirkungen einer Berufs – Unfähigkeit die durch Krankheit oder Unfall ausgelösst wurde. Etwa jeder 4. Angestellte und jeder 3 Arbeiter scheidet aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen vorzeitig aus dem Berufsleben aus. Eine private Vorsorge ist also unerlässlich! Keine Vorsorge hat fatale Folgen. Sie glauben das kann Sie nicht treffen? Dies trifft nicht nur Ältere. Denn im Durchschnitt erhalten Männer mit 50 Jahren und Frauen bereits mit 49 Jahren erstmals eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente.
Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit ist nur zu 11,6 % die Folge einer Unfallverletzung. Und zu 89 % die Folge einer Krankheit - und nicht alle Krankheiten sind körperlicher Art!
Ein weiterer Trend: Psychisch bedingte Beeinträchtigungen (z. Bsp. durch Mobbing, Reizüberflutung, Existenzängste) als Ursache für Berufsunfähigkeit verzeichnen die größten Zuwachsraten. Aktuellen Erhebungen zufolge sind bereits über 17 Prozent des unfreiwilligen Ausstiegs auf psychische Ursachen zurückzuführen.
Wan bin ich eigentlich berufsunfähig?
Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich dauernd über eine bestimmte Zeit außerstande ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. (Auszug aus den Versicherungsbedingungen)
Kann ein Beruf also nicht mehr ausgeführt werden, zahlt der Versicherer eine monatliche Rente.
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Heinze-Versicherungsmakler ; Lützowufer 27 ; 10787 Berlin

BU - Versicherung mit Beitragsrückzahlung
Hat es Sie schon immer geärgert, dass Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung zwar eine sehr nützliche und wichtige Absicherung Ihrer Arbeitskraft und Ihres Einkommens ist, aber die Beiträge einfach weg sind und Sie nichts weiter aus dem Vertrag der Berufsunfähigkeitsversicherung ausgezahlt bekommen, wenn Sie nicht berufsunfähig werden? Dann sollten Sie das ändern. Mit den Beiträgen einer Berufsunfähigkeitsversicherung werden durch die Versicherung so genannte Überschüsse erwirtschaftet. Diese können während der Laufzeit mit den Beiträgen verrechnet werden, oder am Ende des Vertrages ausbezahlt werden. Dann haben Sie zwar einen höheren Beitrag, können aber je nach Laufzeit der Berufsunfähigkeitsversicherung am Ende mit einer stattlichen Kapitalauszahlung rechnen. Bei manchen Versicherern können Sie Ihren Vertrag so umstellen, dass Sie die Überschüsse am Ende der Laufzeit ausbezahlt bekommen.
Beim Neuabschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollten Sie also Ihren unabhängigen Versicherungsmakler nach beiden Varianten fragen und sich aufzeigen lassen. Sie können dann entscheiden, welche Vertragsart besser zu Ihnen passt!
Vertrag mit oder ohne Beitrgasrückzahlung
Es gibt verschieden Varianten für die Gestaltung Ihres Vertrages was sich letztendlich immer im Beitrag wiederspiegelt.
Mit Ihren Beiträgen werden zum Einen Rückstellungen für das Risiko der Berufsunfähigkeit (BU) und zum Anderen Überschüsse (Rendite) erwirtschaftet. Je nachdem wie das Versicherungsunternehmen wirtschaftet, wieviele Schadensfälle das Versicherungsunternehmen abzuwickeln hat, aber auch in Abhängigkeit zur Börse, werden Überschüsse gebildet.
Variante 1) die Überschüsse werden monatlich mit den Versicherungsbeiträgen verrechnet. Das heißt es gibt einen Bruttobeitrag - abzüglich der Überschüsse wird dann der Nettobeitrag - den Sie monatlich zahlen - gebildet.
Variante 2) die Überschüsse werden verzinslich oder in Fonds angesammelt. In dieser Variante zahlen Sie den Bruttobeitrag und die Überschüsse werden mit Zinsezins bis zum Ablauf angesammelt und am Ende des Vertrages ausgezahlt. Vorausgesetzt Sie sind vorher nicht Berufsunfähig geworden - dann übernimmt das Versicherungsunternehmen die Beitragszahlung und die Überschüsse werden für Ihre Berufsunfähigkeitsrente genutzt.
Variante 3) die Überschüsse werden in Fonds angesammlt und zum Ablauf des Vertrages ausgezahlt. Werden Sie berufsunfähig wird ein Teil der Überschüsse zusätzlich zur garantierten Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt. Die restlichen Überschüsse können in Höhe de Fondsguthabens auch bei Eintritt der Berufsunfähigkeit oder zum Ablauf ausgezahlt werden. Sie haben die Wahl.
Welche Variante die Bessere ist kann jeder nur für sich selbst entscheiden. Unserer Erfahrung nach entscheiden sich viele unserer Kunden für die Ansammlung der Überschüsse bis zum Ablauf. Die Kapitalauszahlung motiviert dann die Kunden die Berufsunfähigkeitsversicherung auch wirklich bis zum Ablauf laufen zu lassen.
Es gibt natürlich auch Stimmen die da sagen, den Beitrag den der Kunde spart wenn er die Überschüsse gleich mit den Beiträgen verrechnen lässt und dann den Nettobeitrag zahlt - diesen könnte er mit einer besseren Rendite anlegen.
Ich kenne keinen Kunden der das getan hat.
Also Sie sehen - Sie entscheiden welche Variante zu Ihnen passt.
Vertragsarten bei der Berufsunfähigkeit
Es gibt folgende Vertragsarten und Kombinationsmöglichkeiten
- selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU)
- Speziell für die Absicherung von Kindern gibt es die Schulunfähigkeitsversicherung
- kombinierte Berufsunfähigkeitsversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherungen können in einer Riesterrente, Basisrente, Privatrente, Fondsgebundene Renten- oder Lebensversicherung und in einer Risikolebensversicherung integriert werden
Die Schulunfähigkeitsversicherung - eine Absicherung für Kinder, dient der Absicherung des dauerhaften Verlustes der Teilnahmemöglichkeit am Unterricht. Analog zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente ist ausschließlich der dauerhafte Verlust der Fähigkeit versichert, dem Unterricht nicht folgen zu können. Es gibt Verträge die dann später automatisch in eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung umgewandelt werden können.
Riesterrente oder Riester Rente - kombiniert mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung
Bei einem Riesterrentenvertrag besteht die Möglichkeit eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) einzuschließen. Allerdings sind die Möglichkeiten in Bezug auf die Höhe der Rente durch die staatlichen Vorgaben sehr begrenzt. Des Weiteren ist zu beachten, dass die Berufsunfähigkeitsrente im Leistungsfall versteuert werden muss. (Siehe Beispiel nach Basisrente)
Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung
Die selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung bietet sich für denjenigen an, der auf die Versorgung von Hinterbliebenen verzichten kann. Es kommt in jeden Fall aber auf den Vergleich an, da gewisse Vertragskombinationen sich günstiger für den Versicherungsnehmer auswirken können. Auch in den Versicherungsbedingungen gibt es bei einigen Versicherern Unterschiede zwischen einer selbstständigen und einer kombinierten Berufsunfähigkeitsversicherung.
Basisrente kombiniert mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung
Auch bei einer Basisrente, auch Rüruprente (genannt) besteht die Möglichkeit eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) einzuschließen. Auch hier ist zu beachten, dass die Berufsunfähigkeitsrenten im Leistungsfall versteuert werden müssen. Werden Leistungen der Berufsunfähigkeitszustazversicherung (BUZ) aus einer Rüruprente oder Riesterrente als Trägerversicherung bezogen, müssen die Leistungen nach folgenden Beispiel versteuert werden. Hierbei kommt es bei der Versteuerung der Renten auf das Jahr des Rentenbeginns an. Entsprechend zur gesetzlichen Rente wird hier nach dem Kohortensystem versteuert:
Jahr des Rentenbeginns Steuerpflichtiger Rentenanteil von der Gesamtrente
2006 - 52 Prozent
2010 - 60 Prozent
2015 - 70 Prozent
2020 - 80 Prozent
2025 - 85 Prozent
2030 - 90 Prozent
2035 - 95 Prozent
ab 2040 - 100 Prozent
Allerdings wurde bei der Basisrente eine erhöhte Möglichkeit der steuerlichen Geltendmachung der Beiträge, vom Staat ermöglicht. Private Rentenversicherung sowie Fondsgebundene Renten- oder Lebensversicherungen
bieten ebenfalls die Möglichkeit eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung einzubinden.
Die Risikolebensversicherung ist wohl die am meisten verbreitete Vertragskombination mit einer eingeschlossen Berufsunfähigkeitszusatzversicherung. Viele Jahre lang war das die einzige von Versicherern angebotene Möglichkeit sich gegen die Folgen einer Berufsunfähigkeit abzusichern. In den letzten Jahren hat sich der Versicherungsmarkt in seiner Vielfältigkeit mit seinen Produkten sehr verändert. Daher ist immer eine Günstigerprüfung in jeder einzelner Situation angeraten. Die heutigen professionellen Vergleichsprogramme bieten die Möglichkeit das in jeder Beratung anzuzeigen.

