Beitrag von Norbert Blüm - im März 2007
Das Umlagesystem ist gerechter als jede Privatversicherung. Eine Verteidigungsrede für die staatliche Altersvorsorge!
Unser Rentenversicherungssystem ist das beste unter allen Altersversicherungsmöglichkeiten. Es verknüpft die Interessen der Jungen mit denen der Alten. Das Umlagesystem koppelt die Rentenausgaben und die Beitragseinnahmen aktuell aneinander. Wie jede soziale Sicherheit ist das System von der Arbeit abhängig. Geht es dieser schlechter, geht es auch der Rente schlecht. Quelle des Wohlstands ist die Arbeit. In der Wissensgesellschaft mindert sich zudem die Bedeutung des Kapitals.
Die Geburtenzahlen sind ein weiterer Faktor der Rentensicherheit. Denn die Kinder von heute sind die Beitragszahler von morgen. Aber selbst wenn das Wunder geschähe und über Nacht die doppelte Anzahl von Kindern geboren würde, als heute geboren wird, diese Kinder aber als Erwachsene keine Arbeit fänden, wäre für die Rentenversicherung nichts gewonnen. Ohne Arbeit läuft nichts.
Die Anbindung der Rentenversicherung an die Arbeit ist auf alle Fälle verläßlicher als an das Kapital, wie es herkömmlicherweise in den Privatversicherungssystemen die Regel ist. Die Kapital- und Finanzmärkte fahren weltweit Achterbahn. Pensionsfonds verschwinden über Nacht oder können ihre Verpflichtungen nicht mehr übernehmen. In Sachen Rentensicherheit braucht sich das Umlagesystem vor keiner kapitalgedeckten Rente zu verstecken. Rente wurde von der Rentenversicherung immer gezahlt. Das kann man von der Privatversicherung nicht sagen.
Freilich, die Rentenpolitiker müssen ihre Hausaufgaben machen. Demographische Veränderungen verlangen zum Beispiel ihre Berücksichtigung in der Rentenformel. Das geschah bereits 1989 mit dem Rentenreformgesetz, das die nettolohnbezogene Rente einführte. Nettolohnrente funktioniert nach der Regel "Wie die Nettolöhne sich entwickeln, so entwickeln sich die Renten". Wenn also höhere Beiträge für die Rentenversicherung nötig werden, ist die Rentenerhöhung niedriger, und wenn die Löhne sinken, sinkt auch die Rente. Wenn demographische Veränderungen Beitragserhöhungen erfordern, wirkt dies auch auf die Rentenanpassung. Die Nettorente ist jedoch nicht spezifisch demographisch orientiert, sondern eine allgemeine Belastungsorientierung. Der demographische Faktor präzisierte den Zusammenhang. Das geschah mit der Gesetzgebung 1997.
Nach der Bundestagswahl 1998 nahm in einem Anfall von Kraftmeierei die Regierung Schröder den demographischen Faktor zurück. Das war ein folgenschwerer Fehler. Klammheimlich wurde er unter neuem Namen wieder eingeführt.
Die Einführung der Riester-Rente öffnet der Rentenmanipulation Tür und Tor. Da der
Vier-Prozent-Beitrag zur Riester-Rente in die Rentenberechnung eingeht, egal, ob ihn jemand zahlt oder nicht, genügt jetzt die Veränderung dieser Zahl "4", um das Rentenniveau beliebig zu gestalten. Daß auch diejenigen, welche die vier Prozent Beitrag zur Riester-Rente nicht zahlen können, dennoch von ihr betroffen sind, und zwar negativ, denn ihr Rentenanspruch sinkt, ist ein sozialpolitischer Skandal ersten Grades. Die Rente der Verkäuferin sinkt, weil ihr Verkaufschef eine Riester-Rente abschließt. Das ist eine Premiere in Sachen Solidarität und nur vergleichbar mit den Geisterfahrern auf der Autobahn.
Eine kapitalgedeckte Rente ist eine nützliche Ergänzung unserer Rentenversicherung. Ersetzen kann sie diese nicht. Wer zahlt zum Beispiel für Arbeitslose und Kranke und Sozialhilfeempfänger den Riester-Beitrag? In der Rentenversicherung springt dafür die Arbeitslosen- und Krankenversicherung ein. Man kann aber schwerlich Gelder aus Sozialkassen in gewinnorientierte Privatversicherungen zahlen. Soweit kann der Sozialstaat nicht deformiert werden, daß er auch noch die Geschäfte von Aktionären bezahlt.
Entgegen anderslautenden Behauptungen ist die Privatversicherung auch nicht gegen Bevölkerungsrückgang gewappnet. Wenn Beitragszahler weniger werden, wird Nachschub für Kapitaldeckung schwächer, und es muß Kapital abgeschmolzen werden, was gewöhnlich mit Renditeverlusten verbunden ist. Weltweit wackeln die Pensionsfonds. Die Verwaltungskosten der kapitalgedeckten Privatversicherung betragen bis zu 30 Prozent der Einnahmen, die der Rentenversicherung 1,5 Prozent. Das verschweigen die Lobbyisten. Gegen inflationäre Entwicklungen ist die Kapitaldeckung so gut wie nicht geschützt.
Einnahmen und Ausgaben müssen im Gleichgewicht sein. Das ist ein Grundsatz, der in der Rentenversicherung genauso gilt wie im privaten Haushalt. Wenn das System außer Balance gerät, müssen Beitragszahler und Rentner Belastungen neu justieren. Solidarisch geht das so: Die Renten steigen nicht mehr wie gewohnt, und die Beiträge werden höher als erwartet. Da führt kein Weg vorbei; auch kein Ausweg über die Privatversicherung, denn auch diese erhöht Beiträge und/oder kürzt Zusagen. In den letzten Jahren stärker als die Rentenversicherung. Doch Beitragserhöhungen der Privatversicherungen oder die fortgesetzte Senkung der Mindestverzinsung zum Beispiel in der Lebensversicherung stehen offenbar unter Datenschutz und unterliegen journalistischer Schweigepflicht.
Ob privat oder sozial: Die Beiträge werden aus dem gleichen Geldbeutel bezahlt, der überwiegend aus Arbeitseinkommen gefüllt wird. Die Arbeitgeber zahlen auch zur Privatversicherung mit. Denn die Beiträge zur Privatversicherung gehen unausgesprochen in die Lohnforderungen ein. Tarifpolitik wird nicht ohne Rücksicht auf die Kaufkraft der Arbeitnehmer gemacht. Ein Wegfall der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung ohne Kompensation durch Lohnerhöhung wäre eine Einkommenskürzung von rund 20 Prozent, und das wäre weder privat noch volkswirtschaftlich zu verkraften.
Es sind drei Stellschrauben, mit denen das Rentensystem an Veränderungen angepaßt werden kann: Rentenausgaben; Beitragseinnahmen; Bundeszuschuß. Letzterer ist staatliches Entgelt für Aufgaben, welche die Rentenversicherung im staatlichen Auftrag erfüllt (Fremdleistungen). Der heutige Bundeszuschuß deckt diese Aufgaben ab. Er kann also nicht erhöht werden. Die Rentner haben genug geblutet. Um rund 30 Prozent wären Renten ohne die bisherigen Reformen höher, wobei die großen Finanzentlastungen zwischen 1982 und 1998 lagen (Reformstau?). Es bleiben also neben behutsamen Korrekturen bei den Rentenausgaben nur noch die Beiträge.
Wenn die Beiträge zur Rentenversicherung über 20 Prozent steigen, ist das kein Weltuntergang und für die Jungen kein Ende des Wohlstandes. Meine Eltern haben 10 Prozent Rentenbeitrag gezahlt. Wenn ihre Enkel 20 Prozent Beitrag zahlen, ist dennoch ihr frei verfügbares Einkommen höher als das ihrer Großeltern. Alles ist relativ. Auch auf der anderen Seite: ein Rentenniveau von 50 Prozent heute ist real höher als eines von 70 Prozent in früheren Zeiten.
Unser Rentensystem ist in Bedrängnis. Aber jedes andere, ob kapitalgedeckt oder steuerfinanziert, ist es bei hoher Arbeitslosigkeit auch. Das Hauptwort der Sozialpolitik heißt Arbeit. Alles andere sind Stellwerksübungen, aber ohne Züge nutzt auch das beste Stellwerk nichts.
Der Autor war von 1982 bis 1998 Bundesarbeitsminister der Regierung Kohl
Bericht aus "Welt-Online"