Versicherungen für Existenzgründer

Gesundheitsfragen bei Berufsunfähigkeitsverträgen

Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung, Privaten Krankenversicherung oder Lebensversicherung ist es jetzt an den Versicherern, gezielt nach eventuellen Vorerkrankungen zu fragen. Was das Unternehmen zu fragen vergisst, kann später nicht zulasten des Antragstellers ausgelegt werden.
Darauf weist der Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg hin. Hintergrund ist das neue Versicherungsvertragsgesetz, das seit dem Jahresbeginn gilt. Bislang trugen Versicherte das Risiko einer Fehleinschätzung über den aktuellen Gesundheitszustand. Angaben zur Krankengeschichte mussten Versicherte von sich aus beibringen.
Nach neuem Recht müssen solche Auskünfte nur auf ausdrückliche Nachfrage des Versicherers gegeben werden, heißt es. Außerdem müssen Kunden nun nicht mehr «nachliefern»: Kommen nach der Antragstellung neue Beschwerden oder Krankheiten dazu, müssen Versicherte diese nicht angeben. Bislang mussten sie das solange tun, bis sie die Police in den Händen hatten.