Versicherungen für Existenzgründer

Versicherungen für Ihre Firma

Betriebshaftpflicht / Berufshaftpflicht

Wenn der Wein nicht im Glas sondern auf der Hose des Gastes landet.

die Betriebshaftpflicht - sichert Sie und die mitversicherten Personen gegen vielfältige Schadenersatzansprüche ab. Die gesetzliche Verpflichtung zum Schadenersatz (zum Beispiel § 823 BgB) trifft alle Unternehmer und ihre Angestellten, wenn sie in Ausführung ihrer betrieblichen Tätigkeit Schäden an fremden Eigentum verursachen. Durch den Abschluss einer passgenauen Betriebshaftpflicht Versicherung kann sich der Unternehmer gegen solche Ansprüche schützen. Der Preis ist von den Arten der Tätigkeiten, den Umsatz und / oder die Anzahl der tätigen Personen abhängig. Ein Bauunternehmen ist somit ein höheres Risiko als eine Dienstleistungsfirma mit einen reinen Bürobetrieb.

Vorteil der Betriebshaftpflicht ist, dass Sie auch wie eine passive Rechtsschutzversicherung fungiert. Sie wehrt unberechtigte Ansprüche Dritter auf eigene Kosten ab.

die Berufshaftpflicht - ist mit der Betriebshaftpflicht gleich zu setzen. Hier gelten zwei Begriffe für ein und das Selbe.

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Inhaltsversicherung

die Ihnhaltsversicherung - ist die Hausratversicherung des Gewerbes. Mit ihr werden die Einrichtung, fremde und eigene Waren sowie Maschinen gegen die finanzielle Schädigung Ihrer Firma durch die Gefahren wie Feuer, Leistungswasser, Einbruch-Diebstahl, Vandalismus, Sturm und Hagel versichert.


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Elektronikversicherung

Elektrische und elektronische Anlagen erhalten immer mehr Schlüsselfunktionen in Produktions- und Dienstleistungsbetrieben. Schäden sind auch bei ausgereifter Technik und fachmännischer Bedienung und Wartung leider nicht immer zu vermeiden.

Daher leisten die Elektronikversicherung für Schäden bei Zerstörung oder Beschädigung durch ein unvorhergesehenes Ereignis und Abhandenkommen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung. Weiterhin leistet die Elektronikversicherung bei Beschädigung oder Zerstörung durch Fahrlässigkeit, unsachgemäße Handhabung, Vorsatz Dritter, Kurzschluss, Überspannung, Induktion, Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion, oder durch versehntliches Löschen, Ausräumen oder Abhandenkommen bei diesen Ereignissen, Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung, Sabotage, höherer Gewalt, Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler. Im Schadensfall werden die Wiederherstellungskosten bzw. die Wiederbeschaffungskosten ersetzt.

Nicht versichert sind Schäden durch Vorsatz, Abnutzung, Erdbeben, Kernenergie, Kriegsereignisse, Innere Unruhen.

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Firmen-Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutz für Firmen, Selbstständige und Freiberufler

Im Dschungel der Paragrafen verloren, müssen wir immer öfter die Hilfe eines Anwalts in Anspruch nehmen. Ohne Anwalt lassen sich viele Ihrer Ansprüche heut zu Tage gearnicht mehr geltend machen. Das wissen auch Ihre Gegner und sie nutzen diese Situation grenzenlos aus. Gerade im betrieblichen Bereich fallen immer wieder Entscheidungen an oder treten Ereignisse auf, die oftmals trotz aller Erfahrung und gebotener Sorgfalt unwissentlich zu rechtlichen Konsequenzen führen können. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit Mitarbeitern, verschärfte rechtliche Bedingungen, erhöhte behördliche Kontrollen, steigende Verfahrenskosten und die Tatsache, dass immer öfter Inhaber oder Geschäftsführer persönlich zur Verantwortung gezogen werden, lassen die Kosten weiter ansteigen.

Denkbare Schäden sind hierbei im Bereich Mietrechtsschutz für Ihre Gewerbeeinheit, Rechtsstreit mit Angestellten, Verkehrsrechtsschutz, Schadensersatzrechtsschutz (wenn fremde ihr Eigentum zerstören), Steuerrechtsschutz, Straf - und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, Verwaltungsrechtsschutz - um nur einige zu nennen.

So wie Sie Angestellte in Ihrem Unternehmen haben - sollten Sie mit dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung nicht lange überlegen. Die Kosten für die hohen Streitwerte wie z. Bsp. 3-Monatsgehälter sind enorm. Eine rechtsschutzversicherung übernimmt die entstehenden Kosten für den Versicherungsnehmer – und zwar durch alle Instanzen und unabhängig davon, ob unser Versicherungsnehmer den Rechtsstreit gewinnt oder verliert.

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Ertragsausfallversicherung

die Ertragsausfallversicherung oder auch Betriebsunterbrechungsversicherung - übernimmt die wirtschaftliche Existenzsicherung durch wirkungsvollen Schutz gegen laufende Betriebskosten bei teilweiser oder vollständiger Unterbrechung des Betriebsablaufes nach einem Schadenfall wie Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Sturm oder Elemantarschäden.
Versichert sind auch die Gewinne aus hergestellten und gehandelten Waren sowie Dienstleistungen. Es werden die Mehrkosten (im Rahmen der Versicherungssumme) zum Beispiel für Schichtarbeit und Überstundenzuschläge die durch den Schadensfall notwendig wurden, übernommen.

Falls notwendig werden die Kosten für die Anmietung von Produktions-, Lager- und Geschäftsräumen übernommen, wenn die Sanierung Ihrer Gewerberäume länger dauern sollte.

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Betriebsschließungsversicherung bei Seuchengefahr

Die Betriebsschließungsversicherung ist eine besondere Form der Betriebsunterbrechungsversicherung - sie deckt folgende Risiken ab:
- Schäden eines Betriebes der Lebensmittel produziert, die durch die behördliche Schließung des Betriebes zur Verhinderung der Verbreitung von Seuchen entstehen
- Schäden im versicherten Betrieb, die auf Grund von behördlich angeordneten oder durch Hinweis auf gesetzliche Vorschriften durchgeführte Desinfektion entstehen
- die Kosten einer behördlich angeordneten oder auf Grund gesetzlicher Vorschriften angeordneten Desinfektion
- die Kosten für die behördlich angeordneten Ermittlungs- und/oder Beobachtungsmaßnahmen gemäß des Bundesseuchengesetzes
- Schäden, die an Waren entstehen auf Grund der behördlich angeordneten Entseuchung, deren Vernichtung sowie die Kosten der Entseuchung von Waren, die im Verdacht stehen, mit Erregern befallen zu sein
- Aufwendungen für Lohnkosten von im Betrieb beschäftigten Personen, denen wegen Erkrankung an Seuchen, dem Verdacht der Ansteckung oder Infektion oder als Ausscheider bzw. Ausscheidungsverdächtigter von Erregern die Tätigkeit im versicherten Betrieb behördlich verboten ist.

Unter Seuchen werden alle nach dem Bundesseuchengesetz meldepflichtigen Krankheiten verstanden.

Erhalten sämtliche Beschäftigte des versicherten Betriebes Arbeitsverbot, dann ist auch dies als Betriebsschließung anzusehen und somit versichert.

Die Entschädigungsleistungen des Versicherungsunternehmens umfassen:
- bei Schließung des Betriebes die Zahlung der im Versicherungsvertrag vereinbarten Tagesentschädigung bis zur Dauer von 30 Schließungstagen
- Zahlung des vereinbarten Tagessatzes bis zu drei Tagen bei Stilllegung des Betriebes wegen Desinfektionsmaßnahmen
- Entschädigung der belegbaren Desinfektionskosten, die entstehen, um zur Desinfektion den Betrieb nicht stillzulegen
- bei der Entseuchung von Waren: anfallende Kosten zur Brauchbarmachung, anderweitigen Verwertung oder Vernichtung von Waren und die Entschädigung des nachzuweisenden Schadens an den Waren
- Erstattung der Entseuchungskosten an Waren sowie die Entschädigung des eingetretenen Warenminderwertes. Entschädigungsgrenze ist der tatsächliche Warenwert
- bei Arbeitsverboten von Betriebsangehörigen wegen Erkrankung, Krankheits- oder Ansteckungsverdachtes oder als Ausscheider oder Ausscheidungsverdächtigter von Erregern, die Bruttolohnkosten, die der Versicherungsnehmer zu tragen hat.

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Vermögensschadenversicherung

Lassen Sie bestehende Verträge auf Kosten und Nutzen überprüfen und gegebenfals optimieren.

die Vermögensschadenversicherung übernimmt reine Vermögensschäden - was sind Vermögensschäden und wo kommen Sie vor? Vermögensschäden sind keine Sachschäden und keine Personenschäden. Sie kommen bei beratenden Tätigkeiten wie bei Anwälten, Versicherungsberater, Versicherungsmakler, Steuerberater, Vermögensverwalter, Konkursverwalter, Notare, Sachverständige oder Softwarehersteller vor. Wenn Sie durch diese Personen falsch beraten wurden oder eine Software falsch programiert wurde und Ihnen dadurch ein finanzieller Schaden entsteht - ist das ein Vermögensschaden. Ein Vermögensschaden kann aber auch in Grafikbüros oder in Werbeagenturen vorkommen wenn Patentrechte mißachtet wurden oder Fehler in Druckwaren zu spät erkannt werden.

Die Vermögensschadenversicherung wehrt ebenfals wie die Betriebshaftpflicht, unberechtigete Ansprüche auf eigene Kosten ab.

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Gewerbegebäudeversicherung

die Gewerbegeäudeversicherung - sie sichert sie von der Gewerbehalle bis zum Bürocenter vor den finanziellen Ruin die durch die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Elemantarschäden entstehen können, ab. Eine Gewerbegebäudeversicherung kommt in den Gebäuden zum Tragen, in denen der Gewerbeanteil mehr als 50% beträgt. Sie leistet auch für den Mietausfall der Ihnen durch eines der Risiken entstanden ist. Auch Schäden durch politische Gefahren sind abzusichern.

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Gruppenunfallversicherung

Betriebliche Altersvorsorge

Kfz-Versicherung / Kfz-Flotten-Versicherung

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